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   BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11   

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BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11 (https://dejure.org/2011,17436)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11 (https://dejure.org/2011,17436)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 28 W (pat) 52/11 (https://dejure.org/2011,17436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Highprotect" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Highprotect" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Nach diesem Ausschlusstatbestand sind deshalb alle Marken von der Eintragung ausgeschlossen, die dazu dienen können, im Verkehr relevante Produktmerkmale zu beschreiben (vgl. EuGH, GRUR 2004, 680, 681, Rdn. 35, 36 - BIOMILD).

    Die grundsätzlich gegebene Mehrdeutigkeit des Markenworts "Highprotect" vermag die Schutzfähigkeit bereits deshalb nicht zu begründen, weil ein Wortzeichen schon dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es - wie hier - zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der infrage stehenden Waren bezeichnet (EuGH, GRUR Int. 2004, 410, 412, Rdn. 38 - Biomild; BGH, GRUR 2008, 900, Rdn. 15 - SPA II).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Bei fremdsprachigen Begriffen ist ein Freihaltebedürfnis dann zu bejahen, wenn davon auszugehen ist, dass ihre beschreibende Bedeutung von den angesprochenen, inländischen Verkehrskreisen auch erkannt werden kann (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 26 - Matratzen Concord/Hukla).

    Dieser Bedeutungsgehalt ist für den inländischen Verkehr auch ohne weiteres verständlich, zumal nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen immer der mit den fraglichen Waren befasste Handel zählt, der über besonders qualifizierte Sprachkenntnisse verfügt (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 - Chiemsee).

  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Die grundsätzlich gegebene Mehrdeutigkeit des Markenworts "Highprotect" vermag die Schutzfähigkeit bereits deshalb nicht zu begründen, weil ein Wortzeichen schon dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es - wie hier - zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der infrage stehenden Waren bezeichnet (EuGH, GRUR Int. 2004, 410, 412, Rdn. 38 - Biomild; BGH, GRUR 2008, 900, Rdn. 15 - SPA II).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Dieser Bedeutungsgehalt ist für den inländischen Verkehr auch ohne weiteres verständlich, zumal nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den maßgeblichen inländischen Verkehrskreisen immer der mit den fraglichen Waren befasste Handel zählt, der über besonders qualifizierte Sprachkenntnisse verfügt (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 ff., Rdn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; EuGH GRUR 1999, 723, 725, Rdn. 29 - Chiemsee).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Vielmehr muss auch bei so genannten Wortneuschöpfungen im Rahmen der Schutzfähigkeit anhand der allgemeinen Sprachregeln ermittelt werden, welcher standardsprachliche Bedeutungsgehalt ihnen zuzumessen ist (vgl. hierzu EuGH, GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 - BioID).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Diese ist ausschließlich anhand der gesetzlichen Vorgaben zu treffen, während eine wie auch immer geartete Entscheidungspraxis der Markenämter ohne jede Bindungswirkung bleibt (vgl. EuGH, MarkenR 2009, 478, 484, Rdn. 57 - American Clothing; BGH, GRUR 2011, 230, Rdn. 10 ff. - SUPERgirl, jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 19.04.2005 - 24 W (pat) 86/04
    Auszug aus BPatG, 26.10.2011 - 28 W (pat) 52/11
    Wie die Markenstelle zutreffend dargelegt hat, lässt sich der hier angemeldeten Kombination der beiden englischen Begriffe "High" und "protect" der Begriffsgehalt "hoher/großer Schutz" zuordnen, da der Wortbestandteil "protect" im Englischen nicht nur als Verb, sondern darüber hinaus auch als Substantiv nachweisbar ist (vgl. hierzu unter http://dict.leo.org; http://www.dict.cc; sowie BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 86/04 - Lotus-Protect).
  • BPatG, 23.03.2017 - 30 W (pat) 19/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Touch Protect" - keine Unterscheidungskraft

    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" - und nicht nur "protection" - im Sinn von "Schutz" durch Begriffskombinationen wie z. B. "protect switch" für "Schutzschalter" oder "write protect" für Schreibschutz belegt (so auch BPatG, juris 28 W (pat) 52/11, Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04, Rn. 14 - Lotus-Protect; EuG T-565/10, v. 6.3.2012, Highprotect).
  • BPatG, 15.04.2021 - 30 W (pat) 514/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "eBike Protect" - fehlende Unterscheidungskraft

    Wenngleich verschiedene Englisch-Lexika den Begriff nur mit der Bedeutung als Verb erfassen, ist auch die substantivische Wortbedeutung von "protect" - und nicht nur "protection" - im Sinn von "Schutz" durch Begriffskombinationen wie z. B. "protect switch" für "Schutzschalter" oder "write protect" für Schreibschutz belegt (so auch BPatG, juris 30 W (pat) 19/16 v. 23. März 2017 - Touch Protect; 28 W (pat) 52/11 28 W (pat) 52/11 , Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04 , Rn. 28 W (pat) 52/11 , Beschl. vom 26.10.2011, Rn. 12 - Highprotect; 24 W (pat) 86/04 , Rn. 14 - Lotus-Protect;EuG T-565/10 , v. 6.3.2012, Highprotect).
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